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Bericht zum 10-jährigen Jubiläum des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Vom Acker bis zum Teller – 10 Jahre BVL im Dienste des Verbraucherschutzes (BVL-Reporte #6.4)

by Saskia Dombrowski

Vor mehr als 300 geladenen Gästen feierte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 31. Oktober 2012 in Braunschweig sein zehnjähriges Bestehen mit einem fachlichen Symposium und einer Festveranstaltung. Die Vorträge der Referenten des Fachsymposiums und die Grußworte der Festredner sind in diesem Bericht abgedruckt. Impressionen der Jubiläumsveranstaltung und eine Aufbereitung der zehnjährigen BVL-Geschichte ergänzen den Bericht. Dieser bietet somit einen Blick auf die Vergangenheit des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland als auch auf die Perspektiven des BVL in der Zukunft.​

Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2011: Nationale Berichterstattung an die EU. Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP) und Einfuhrüberwachungsplan (EÜP) (BVL-Reporte #7.8)

by Saskia Dombrowski

Der NRKP umfasst alle der Lebensmittelgewinnung dienenden, lebenden und geschlachteten Tierarten sowie Primärerzeugnisse vom Tier wie Milch, Eier und Honig. Von 1989-1994 enthielt der NRKP Vorgaben für die Überwachung von Rindern, Schweinen, Schafen und Pferden. 1995 wurde zusätzlich auch Geflügel aufgenommen. Seit 1998 werden Fische aus Aquakulturen und seit 1999 auch Kaninchen, Wild, Eier, Milch und Honig nach den EU-weit geltenden Vorschriften kontrolliert. Der NRKP gibt jährlich ein bestimmtes Spektrum an Stoffen vor, auf das die entnommenen Proben mindestens zu untersuchen sind (Pflichtstoffe). Darüber hinaus können bei einer definierten Anzahl von Tieren und Erzeugnissen die Stoffe nach aktuellen Erfordernissen und entsprechend den speziellen Gegebenheiten in den Ländern frei ausgewählt werden.Über den EÜP wird ebenfalls das gesamte Spektrum tierischer Primärprodukte bzw. Erzeugnisse abgedeckt, die über Deutschland in die Gemeinschaft eingeführt werden. Das Stoffspektrum und die Untersuchungszahlen der Länder werden entsprechend dem Risikoansatz der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 festgelegt.​

Berichte zum Wirtschaftlichen Verbraucherschutz 2011/2012: Bericht der Zentralen Verbindungsstelle 2011. Bericht der Zentralen Verbindungsstelle 2012. Bericht über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz 2011/2012 (BVL-Reporte #7.9)

by Saskia Dombrowski

Nach § 3 Abs. 2 Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) berichtet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Zentrale Verbindungsstelle den für den Verbraucherschutz zuständigen obersten Landesbehörden jährlich umfassend und in anonymisierter Form über die im Zusammenhang mit dem VSchDG empfangenen und weitergeleiteten Ersuchen um Amtshilfe und Informationsaustausch.Nach Artikel 21 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz erstatten die Mitgliedstaaten der Kommission alle zwei Jahre Bericht über die Durchführung der Verordnung. Für Deutschland nimmt diese Aufgabe ebenfalls das BVL wahr.Die vorliegenden Berichte enthalten die relevanten Angaben für die Jahre 2011 und 2012.

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