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Der rechtliche Rahmen für unternehmensinterne Ermittlungen: Eine Auseinandersetzung mit den Problemkreisen bei Ermittlungen im Unternehmen (Juridicum – Schriftenreihe zum Strafrecht)

by Melanie Küster

Melanie Küster untersucht die im Zusammenhang mit Internal Investigations diskutierten Problemkreise und zeigt die zu beachtenden rechtlichen Grenzen auf. Als ersten Schwerpunkt nimmt die Autorin die Beschlagnahmemöglichkeit von Ermittlungsunterlagen durch Strafverfolgungsbehörden in den Blick. Die kritische Würdigung der §§ 97, 160a StPO zeigt, dass de lege lata ein partieller Beschlagnahmeschutz greift. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Prüfung eines strafprozessualen Verwertungsverbotes aufgrund des Spannungsverhältnisses zwischen der Selbstbelastungspflicht der Arbeitnehmer bei Befragungen im Rahmen unternehmensinterner Ermittlungen und dem nemo-tenetur-Grundsatz. Ein solches Verwertungsverbot folgt aus der analogen Anwendung des § 630c Abs. 2 S. 3 BGB.

Der Rechtsgegenstand: Rechtslogische Studien ƶu einer Thoerie des Eigentums

by Gerhart Husserl

Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

Der Rechtsstaat

by Rudolf Gneist

Der Rechtsstaat als Geflecht von Erwartungen: Eine neue Sicht auf Wirtschaft und Recht für eine gerechtere Zukunft

by Kaushik Basu

In diesem Buch argumentiert Kaushik Basu, einer der weltweit führenden Wirtschaftswissenschaftler, dass die traditionelle ökonomische Analyse des Rechts erhebliche Mängel aufweist und bestimmte kritische Fragen nicht zufriedenstellend beantworten kann. Warum werden gute Gesetze formuliert, aber nie umgesetzt? Wenn Gesetze nicht durchgesetzt werden, ist das dann ein Versagen des Gesetzes oder der Vollstrecker? Und, was am wichtigsten ist, wenn man bedenkt, dass Gesetze nur Worte auf dem Papier sind, warum sind sie dann wirksam? Basu bietet eine provokante Alternative, wie die Beziehung zwischen Wirtschaft und realer Rechtsdurchsetzung verstanden werden kann.Basu fasst die neoklassische Rechts- und Wirtschaftswissenschaft zusammen, bevor er sich mit den Schwächen dieser Disziplin befasst. Mit Hilfe der modernen Spieltheorie entwickelt er einen "Brennpunkt"-Ansatz, der nicht nur die eigennützigen Handlungen der Bürger modelliert, die Gesetze befolgen müssen, sondern auch die Funktionäre des Staates - Politiker, Richter und Bürokraten -, die diese Gesetze durchsetzen. Er veranschaulicht die Zusammenhänge zwischen sozialen Normen und dem Gesetz und zeigt, wie gut durchdachte Ideen das menschliche Verhalten verändern und fördern können. Zum Beispiel werden sich Geber und Nehmer von Bestechungsgeldern zusammentun, wenn sie vor dem Gesetz gleich behandelt werden. Und bei Nahrungsmittelhilfeprogrammen sollten Gutscheine direkt an die Armen ausgegeben werden, um zu verhindern, dass Ladenbesitzer subventionierte Rationen auf dem freien Markt verkaufen. Basu liefert ein neues Paradigma für das Zusammenspiel von Recht und Wirtschaft - ein Rahmen, der sowohl für weniger entwickelte Länder als auch für die entwickelte Welt gilt."Der Rechtsstaat als Geflecht von Erwartungen" zeigt die Grenzen und Möglichkeiten von Recht und Wirtschaft auf und schlägt eine neue Denkweise vor, die wirksamere Gesetze und eine gerechtere Gesellschaft ermöglichen wird.

Der Rechtsstaat und Sein Heer: Strukturelemente der Österreichischen Wehrverfassung; mit Vergleichenden Hinweisen auf die Wehrordnungen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland (Rechts- und Staatswissenschaften #19)

by Peter Pernthaler

Vor 60 Jahren stellte der Innsbrucker Gelehrte FERDINAND SCHMID in der Vorrede seines "Heeresrechtes der österr.-ungarischen Monarchie" (1903) fest, daß sich das österreichische Wehrrecht in einem beklagens­ werten Zustand der Vernachlässigung befinde und machte nicht zuletzt das mangelnde Interesse der Wissenschaft vom öffentlichen Recht für die­ sen Zustand verantwortlüh. Seitdem soll sich die Stellung der bewaffneten Macht im Staate und ihr Verhältnis zur Rechtsordnung - schenkt man den politischen Schlagworten Glauben - im grundlegenden gewandelt haben. Unverändert blieb jedenfalls, das beweisen die Bibliographien, das geringe Interesse der Wissenschaft an diesem Gegenstand. Während aber die Selbstbeschränkung der "bürgerlichen Staatsrechts­ lehre" angesichts der staatsrechtlichen Stellung des Heeres in der Mon­ archie noch in gewisser Hinsicht begründet war, ist die selbe Haltung heute weder der rechtlichen noch der staatspolit~schen Lage des Wehr­ wesens angemessen. Der Staat wie die bewaffnete Macht sind auf rechtliche Ordnung in diesem Bereich angewiesen. Unklarheiten und Lücken der Rechtsordnung bedeuten keinesfalls mehr eine Garantie der Effektivität der militärischen Aktion, sondern hemmen diese und stellen darüber­ hinaus die Gewähr der rechtsstaatlich-demokratischen Ordnung latent in Frage.

Der Rechtsträger im Verfassungsrecht: Das Zurechnungssubjekt von Handlungen und Rechtsfolgen in der Amtshaftung und in der Rechnungskontrolle (Forschungen aus Staat und Recht #99)

by Wilhelm Klagian

Offentlichkeit wohlwollend und als ernsthafter Diskussionsbeitrag aufge­ nommen wird. Bei der Beschaffung der Literatur waren mir nicht nur die Fakultatsbi­ bliothek und jene des Landes Vorarlberg dienstbar, sondern auch die uberaus reichhaltige Bibliothek der Rechtsanwaltskanzlei Dr. ERNST und Dr. GUNTHER HAGEN in Dornbirn. Mein Vater hat mir als juristischer Laie beim abschlie13enden Lesen der Arbeit guten und lieben Dienst gelei­ stet. Ihnen allen gebuhrt mein Dank. Herrn Univ. -Prof. Dr. DDr. h. c. GUNTHER WINKLER, der mir das Thema der Dissertation vorschlug, der stets und sogar in Ferienzeiten fur meine Fragen ein offenes Ohr hatte, und der mir wesentliche Einsichten vermittelte, danke ich besonders herzlich. Er war mir im best en Sinne des W ortes ein guter "Doktorvater". Schliel3lich danke ich SUSANNE SEYFANG, die die Herstellung und das Layout des Buches besorgte. Dornbirn, im August 1992 WILHELM KLAGlAN Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V Inhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII Abkiirzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . X Eine Orientierung zum Thema . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 A. Der Rechtstriigerbegriff in der Amtshafiung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 I. Die Geschichte der Amtshaftung bis zum Amtshaftungsgesetz yom 18. Dezcmber 1948 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 1. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 2. Die Entwicklung des Artikels 23 des Bundes-Verfassungsgesetzes . . . . . . . . . . . . 5 II. Der Stand der Meinungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 1. Loebenstein - Kaniak . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 2. Vrba - Zechner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 3. Schragel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 4. Weitere Autoren . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 5. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 III. Grundsatzliche Uberlegungen zum Rechtstragerbegriff auf Grund einer geschichtlichen Analyse b

Der Rentenmann

by Hans Liniger Gustav Molineus

Während die Abschnitte mit rein ärztlichem Inhalt nur überarbeitet zu werden brauchten, mußten die durch den Gesetzgeber auf dem Gebiet der Sozialversicherung verfügten Änderungen berücksichtigt werden. Herr Dr. E h r l i c , h Hauptgeschäftsführer der Bau-Berufsgenossenschaft Wuppertal, hat diesen Teil neu gefaßt, wofür wir ihm unseren Dank sagen. Die alte bewährte Anlage wurde wieder im allgemeinen bei­ behalten und trotz verschiedentlich geäußerter Wünsche der Inhalt nicht erweitert. Der Charakter des Buches soll gewahrt bleiben. Für die tägliche Praxis des Arztes und auch für die Sachbearbeiter der Behörden genügt eine knappe Zusammen­ fassung der gesamten Materie. Bei schwierigen Zusammen­ hangsfragen wird der Gutachter ohnehin die größeren ein­ schlägigen Werke zur Hand nehmen müssen. Werner J antke Duisburg und Essen, im Herbst 1966 Helmut Beckmann Inhalt Allgemeine Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung 9 Wichtige Krankheitsbilder in der Begutachtung 41 Leitsätze in der privaten Unfallversicherung . 73 Rentensätze in der Sozialversicherung . 78 Tafeln der üblichen Rentensätze . 80 Rentensätze nach zur Verth. . . 92 Durchschnittliche Entschädigungssätze 93 im Bereich des Kopfes . . . 93 im Bereich des rechten Armes 94 im Bereich des linken Armes 94 im Bereich der Bauchorgane und Bauchdecken 95 im Bereich der Beine 95 Liste der Berufskrankheiten 97 Register 101 I ' I J I Allgemeine Grundlagen der gesetzlidlen Unfallversidlerung Grundlage der gesetzlichen (sozialen) Unfallversicherung in der Bundesrepublik Deutschland ist das Dritte Buch der Reichs­ versicherungsordnung vom 19. Juli 1911 in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfall­ versicherung (UVNG) vom 30.

Der Richter Wesen und verfassungsrechtliche Stellung

by August Jäger

Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

Der Riss in der Tafel: Amoklauf und schwere Gewalt in der Schule

by Frank J. Robertz Ruben Philipp Wickenhäuser

Erfurt, Columbine, Emsdetten: Diese Orte sind Synonym für Amokläufe oder schwere Gewalttaten durch Jugendliche an Schulen. Was haben diese Gewalttaten gemeinsam? Wer sind die Täter? Welche Rolle spielen Milieu und Medien? Die Autoren vom Berliner Institut für Gewaltprävention und angewandte Kriminologie (IGaK) tragen in diesem ersten Fachbuch zum Thema die unterschiedlichen Aspekte anhand bekannter Fälle zusammen. Konkret und anwendungsnah: Prävention, Bedrohungseinschätzungen, Krisenintervention, Umgang mit traumatisierten Schulgemeinschaften und auffälligen Jugendlichen. Plus: Arbeitsmaterialien für Polizei, Schulpsychologen und Lehrer.

Der Riss in der Tafel: Amoklauf und schwere Gewalt in der Schule

by Frank J. Robertz Ruben Philipp Wickenhäuser

Erfurt, Columbine, Emsdetten - diese Orte sind zum Inbegriff für "School Shootings", also Amokläufe beziehungsweise schwere Gewalttaten durch Jugendliche an Schulen geworden. Was haben diese Gewalttaten gemeinsam? Wer sind die Täter? Welche Rolle spielen die Medien und das gesellschaftliche Umfeld? Wie entwickeln die Täter ihre tödlichen Phantasien? Frank J. Robertz und Ruben Wickenhäuser vom Berliner Institut für Gewaltprävention und angewandte Kriminologie (IGaK) tragen in diesem anwendungsorientierten Fachbuch zum Thema die unterschiedlichen Aspekte anhand bekannter Fälle zusammen: Präventionsmöglichkeiten, Einschätzung von Bedrohungen, Krisenintervention, Umgang mit traumatisierten Schulgemeinschaften und auffälligen Jugendlichen, Hilfestellungen für Lehrer, Polizisten und Eltern. Ziel ist stets die realistische Gefahreneinschätzung und -vorbeugung. Inklusive Arbeitsmaterialien für Schulpsychologen, Krisenteams und Lehrerkollegien mit Checklisten für die Vorbereitung des Ernstfalls.

Der Sachverständige im Strafrecht Kriminalitätsverhütung (Forensia - Jahrbuch #1)

by Christel Frank Gerhart Harrer

In diesem Band erörtern Fachvertreter der verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen die vielfältigen Aspekte der Themenbereiche Sachverständigentätigkeit und Kriminalitätsverhütung. Teil 1 enthält die Themen: Rechtsgrundlagen der Stellung und Aufgabe von Sachverständigen, auch unter Einbeziehung des österreichischen und schweizerischen Strafrechts, methodische und praktische Probleme der forensisch-psychiatrisch- psychologischen Begutachtung, sozialpsychologische Aspekte der Urteilsbildung, Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen psychiatrischen und psychologischen Sachverständigen, Fehlerquellen der Begutachtung und Haftungsfragen sowie ethische Probleme der Sachverständigentätigkeit. In Teil 2 werden Grundlagen und Wirksamkeit der Generalprävention und Sozialprävention, Forschungseinrichtungen und Ergebnisse von Modellversuchen von Kriminalitätsverhütung wie auch erste Erfahrungen des Auslandes (Beispiel Großbritannien) mit ebenfalls neuen Ansätzen vorgestellt. Die interdisziplinäre Darstellung gewährleistet einen guten Gesamtüberblick über die Problembereiche und fördert das Verständnis und die Zusammenarbeit der verschiedensten wissenschaftlichen Disziplinen.

Der Schutz ausländischer juristischer Personen durch subjektive Rechte: Eine Untersuchung des deutschen Verfassungsrechts, des Europarechts und des internationalen Investitionsschutzrechts

by Sven Lehmann

Art. 19 Abs. 3 des Grundgesetzes sieht die wesensmäßige Anwendung von Grundrechten für inländische juristische Personen vor. Doch wie wirkt sich dies für ausländische juristische Personen insbesondere im Kontext einer Überlagerung der Rechtsordnungen von deutschem Verfassungsrecht, Europarecht und Völkerrecht aus? Im Rahmen dieser Untersuchung werden die Grundrechte des Grundgesetzes, die Grundfreiheiten und Grundrechte des Unionsrechts sowie die Rechte der EMRK und die Rechte aus internationalen Investitionsschutzabkommen gegenübergestellt. Dabei werden Gemeinsamkeiten, Unterschiede und vor allem Wechselwirkungen der verschiedenen Rechtsordnungen auch im Lichte aktueller Entwicklungen wie dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs herausgearbeitet.

Der Schutz der Daten im Netz des Access Providers der Wissenschaft: Zur Anwendbarkeit von Datenschutz- und Telekommunikationsvorgaben auf Forschungsnetzbetreiber (Juridicum – Schriften zum Medien-, Informations- und Datenrecht)

by Nicolas John

Telekommunikationsdienstleister sehen sich in Deutschland mit einer Vielzahl an Regulierungen konfrontiert. Insbesondere Vorgaben des Datenschutz- und Telekommunikationsrechts spielen eine zentrale Rolle im Betrieb eines Kommunikationsnetzes. Doch Forschungsnetzbetreiber als "Access Provider der Wissenschaft" nehmen aufgrund ihrer Organisationsstruktur gegenüber ihren angeschlossenen Wissenschaftseinrichtungen eine besondere Rolle ein. Zentrale Frage der Untersuchung ist daher, wie Forschungsnetzbetreiber in das geltende Datenschutz- und Telekommunikationsrecht der Europäischen Union im Kontext der Wissenschaftsfreiheit passen.

Der Schutz der gewerblich tätigen Kinder und der jugendlichen Arbeiter (Vierteljahrshefte des Archivs deutscher Berufsvormünder)

by U. Vender

Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

Der Schutz der gewerblich tätigen Kinder und jugendlichen Arbeiter (Vierteljahrshefte des Archivs deutscher Berufsvormünder #4)

by U. Vender

Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

Der Schutz des Individuums durch das Recht: Festschrift für Rainer Hofmann zum 70. Geburtstag

by Philipp B. Donath Alexander Heger Moritz Malkmus Orhan Bayrak

In dieser Festschrift für Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann anlässlich seines 70. Geburtstags würdigen langjährige Kolleginnen und Kollegen sowie Schülerinnen und Schüler das vielfältige und umfassende Wirken des Jubilars in unterschiedlichen Rechtsgebieten, welches sich insgesamt durch einen besonderen Fokus auf den Schutz des Individuums durch das Recht auszeichnet.Die Beitragenden aus Wissenschaft und Praxis befassen sich mit ausgewählten Themen aus den zentralen Arbeitsfeldern von Rainer Hofmann, in denen er die Rechtsentwicklung durch seine beachtliche Forschung und einflussreiche Tätigkeit in nationalen und internationalen Gremien entscheidend geprägt hat.Vor diesem Hintergrund werden in dieser Festschrift unter anderem folgende Rechtsbereiche behandelt: Allgemeines Völkerrecht, Menschenrechte und Minderheitenschutz, humanitäres Völkerrecht, Wirtschaftsvölkerrecht, einschließlich Investitionsschutz, Europarecht und Verfassungsrecht.

Der Schutz des Probanden bei der klinischen Arzneimittelprüfung: unter besonderer Berücksichtigung der Haftung der Beteiligten und der Probandenversicherung (Kölner Schriften zum Medizinrecht #10)

by Julia Achtmann

Zwingende Voraussetzung der Zulassung eines neuen Arzneimittels ist dessen vorherige klinische Prüfung. Diese ist jedoch – trotz der hohen Sorgfaltsanforderungen - mit gesundheitlichen Risiken für die Studienteilnehmer verbunden. Zur Kompensation prüfungsbedingter Gesundheitsschäden sieht die (deutsche) Rechtsordnung eine Kombination von Ersatzansprüchen gegen die Beteiligten der klinischen Arzneimittelprüfung und die gem. § 40 Abs. 1 S. 3 Nr. 8, Abs. 3 AMG abzuschließende Probandenversicherung vor. Dieses kombinatorische System als Teilaspekt des Probandenschutzes wird im Rahmen der vorliegenden Arbeit einer umfassenden Untersuchung unterzogen. Dabei werden Voraussetzungen, Umfang und Durchsetzbarkeit möglicher Entschädigungsansprüche des Probanden analysiert. Die Verfasserin gelangt zu dem Ergebnis, dass das derzeitige Schadensausgleichsmodell in weiten Teilen unangemessen ist und stellt Reformüberlegungen an.

Der Schutz fairer Wettbewerbsbedingungen im Fall drittstaatlicher Subventionen: Insbesondere bei Unternehmensübernahmen und im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe

by Tim Klose

Den EU-Binnenmarkt zu schützen ist fundamentale Grundvoraussetzung für die Existenz und den Fortbestand der Europäischen Union. Im Lichte dessen wurde am 14. Dezember 2022 die VO 2560/2022 zur Regulierung verzerrender drittstaatlicher Subventionen auf dem EU-Binnenmarkt erlassen. Sie trat im Januar 2023 in Kraft. Das neue Regelungsregime ist dabei ein Novum; überwindet es bisherige klassische dogmatische Grenzen auf EU-Ebene, verbindet klassisch kartellrechtliche Elemente, Elemente des EU-Beihilferechts, des EU-Vergaberechts und des EU-Außenwirtschaftsrechts mit dem Ziel, den EU-Binnenmarkt robuster gegenüber Verzerrungen durch drittstaatliche Subventionen zu machen. Die vorliegende Untersuchung macht es sich zur Aufgabe, die neue Verordnung umfassend auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne der aufzuzeigenden Problemstellung hin zu untersuchen. Dabei liegt den Ausführungen insgesamt die These und deren Überprüfung zugrunde, dass die Verordnung zukünftig keine, wie teilweise gefordert, faktisch völlige Gleichbehandlung zwischen mitgliedstaatlichen Beihilfen und drittstaatlichen Subventionen sichert, die Verordnung gleichwohl aber zum Schutz fairer Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Binnenmarkt beitragen wird.

Der Schutz genetischer Daten: Unter besonderer Berücksichtigung des Gendiagnostikgesetzes (MedR Schriftenreihe Medizinrecht)

by Cosima Vossenkuhl

Die inzwischen weit fortgeschrittenen Möglichkeiten der Analyse menschlichen Erbmaterials rufen einerseits Hoffnung und Erwartungen, andererseits eine diffuse Angst vor genetischem Determinismus und Reduktionismus hervor. Aber welches Wissen vermittelt ein Gentest überhaupt? Genetische Testergebnisse sind in hohem Maße interpretationsbedürftig. Die mit der Missinterpretation oder dem Missverständnis von Testergebnissen verbundenen Gefahren sind dabei kaum zu überschätzen. Nach einer schwierigen und über Jahrzehnte andauernden Debatte ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) im Februar 2010 in Kraft getreten. Allerdings wird das GenDG der Notwendigkeit verbindlicher Vorgaben zum Schutze des Einzelnen vor der Kenntnis seiner eigenen genetischen Disposition und vor der Verwendung seiner genetischen Daten und Proben durch Dritte bestenfalls partiell gerecht. Die Autorin verwertet die Vorgeschichte des noch jungen Gesetzes und erläutert die Regelungsmotive und Gefahrenpotentiale im Bereich der Gendiagnostik. Anhand der wichtigsten Regelungen des GenDG werden seine Leitprinzipien herausgearbeitet und die Grenzen und Defizite des Gesetzes offengelegt. Die gravierendsten Regelungslücken bestehen nach Auffassung der Autorin im Hinblick auf die Forschung am Menschen (Humanbiobanken) und genetische Untersuchungen zu nicht-medizinischen Zwecken (life-style-tests, Verhaltensgenetik). Das Buch analysiert die geltende Rechtslage und zeigt anhand noch bestehender Defizite die Schwerpunkte der künftigen Diskussion über die Gendiagnostik auf.

Der Schutz öffentlichen Vermögens durch § 263 StGB: Zur Anwendbarkeit des § 263 StGB und zum Vorliegen eines Vermögensschadens bei Angriffen auf inländisches öffentliches Vermögen sowie auf Vermögen der Europäischen Gemeinschaften (Studien zum Wirtschaftsstrafrecht)

by Sebastian Berger

In Zeiten immer knapper werdender öffentlicher Mittel gewinnt der Schutz des öffentlichen Vermögens mehr und mehr an Bedeutung. Diese Untersuchung geht der Frage nach, welchen Beitrag dabei § 263 StGB zu leisten vermag. Dazu beleuchtet die Studie zunächst eingehend den Schutzbereich des § 263 StGB in Bezug auf öffentliches Vermögen - bezieht dabei rechtsvergleichend auch die schweizerische und österreichische Betrugsdogmatik ein - und arbeitet sodann die Problematik des Vermögensschadens auf, die den Schwerpunkt der Untersuchung bildet: Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen aus dem Bereich des Anstellungsbetrugs. Darüber hinaus wird auch auf die aktuelle Problematik der sog. Haushaltsuntreue geblickt. Die Untersuchung kommt für § 263 StGB zu dem Ergebnis, daß sich dort - ohne daß es dazu der Annahme eines "wesensmäßigen" Unterschieds zwischen öffentlichem und privatem Vermögen bedarf - mit einer wirklich konsequent gehandhabten objektiv-individuellen Betrachtungsweise bei Angriffen auf öffentliches Vermögen sowohl kriminalpolitisch als auch dogmatisch befriedigende Ergebnisse erzielen lassen. Daneben zeigt die Arbeit die neuesten Beschreibungen zu einem verstärkten strafrechtlichen Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften auf. In rechtshistorischer Hinsicht findet sich eine Darstellung der Behandlung des Betrugs zum Nachteil öffentlichen Vermögens in der DDR bzw. der Sowjetischen Besatzungszone. Zum Autor: Dr. Sebastian Berger wurde 1970 in Freiburg i. Br. geboren. 1990 bis 1995 Studium der Rechtswissenschaften an der Universitäten Freiburg und Göttingen. 1995 Erste Juristische Staatsprüfung. Sodann Tätigkeit an der Universität Freiburg als Arbeitsgemeinschaftsleiter und Korrekturassistent. Doktorand bei Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus Tiedemann. 1999 Promotion. Seit September 1999 Rechtsreferendar in Bremen.

Der Schutz und die Förderung kultureller Vielfalt im Welthandelsrecht: Eine völkerrechtliche Studie zum Stand und zu Verbesserungsmöglichkeiten am Beispiel audiovisueller Medien (Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht #277)

by Franziska Sucker

Das Buch nimmt eine völkerrechtliche Analyse des Spannungsverhältnisses zwischen Kultur und Handel vor. Staatliche Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt von Kulturprodukten, die deren grenzüberschreitenden Austausch beeinflussen, fallen in den Anwendungsbereich zweier völkerrechtlicher Verträge: Zum einen beziehen sie sich auf kulturelle Ausdrucksformen, weshalb der Anwendungsbereich der CCD eröffnet ist. Zum anderen betreffen sie den Handel mit Waren, Dienstleistungen sowie Daten und fallen daher in den Anwendungsbereich des Welthandelsrechts. Dies kann zu Überschneidungen und Konflikten zwischen den CCD und den WTO-Abkommen sowie zwischen verschiedenen Vorschriften dieser Verträge führen.Das Buch arbeitet diese Überschneidungen und Konfliktpotenziale heraus und widmet sich möglichen Lösungsmodellen. Der Bereich der audiovisuellen Medien findet dabei besondere Berücksichtigung, da sich das Konzept der kulturellen Vielfalt vornehmlich in Bezug auf audiovisuellen Medien entwickelt hat. Das Werk zeigt, dass zwar Konfliktpotenzial zwischen den CC-Vorschriften und den WTO-Vorschriften besteht und auch weiterhin bestehen bleibt, dessen Abschwächung aber möglich ist, indem eine die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen begünstigende Umgebung geschaffen wird, in der sich kulturelle Ausdrucksformen entfalten und entwickeln können, ohne dass dabei der freie Handel übermäßig beschränkt würde.

Der Schutz von Patientendaten für die medizinische Forschung in Krankenhäusern: Eine rechtsvergleichende Untersuchung der Regelungen in Deutschland und Frankreich

by Remzi N. Karaalp

Remzi N. Karaalp stellt die einschlägigen französischen und deutschen Vorschriften in diesem wichtigen Teilgebiet des Datenschutz- und Medizinrechts dar und zieht ausführlich ihre Auslegung in der Verwaltungspraxis der Kontrollbehörden und der Rechtsprechung heran. Der Autor beleuchtet die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der nationalen Regelungen bei der Erhebung und Verwendung dieser sensiblen personenbezogenen Daten, wobei sich das französische zweistufige datenschutzrechtliche Genehmigungsverfahren als rezeptionsfähig und -würdig erweist. Der Leser erhält eine kenntnisreiche Erläuterung nicht nur der grundlegenden Besonderheiten, sondern auch wichtiger Anwendungsprobleme.

Der Sekundärmarkt für Software: Eine ökonomische Analyse des urheberrechtlichen Erschöpfungsprinzips (Ökonomische Analyse des Rechts)

by Johannes Becher

Auf Grundlage moderner ökonomischer Theorien untersucht Johannes Becher den Handel mit gebrauchter Software im urheberrechtlichen Kontext. Um aktuelle Fragen der Rechtsentwicklung zu beantworten, entwickelt er eine wirtschaftliche Begründung des sogenannten Erschöpfungsprinzips, das im Urheberrecht einen fairen Ausgleich der Interessen von Rechteinhabern und Wiederverkäufern bewirken soll. Neue Vertriebs- und Distributionsformen haben jedoch zu erheblichen rechtlichen Unsicherheiten für Händler gebrauchter Software geführt. Einer umfassenden Liberalisierung des Sekundärmarktes widersprechen die großen Softwareunternehmen, die das Innovationspotenzial der Softwareindustrie durch günstige Gebrauchtsoftware gefährdet sehen.

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